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Informationen für Fachkräfte

An dieser Stelle möchten wir Ihnen eine Orientierung geben, was Sie tun können, wenn Sie sexualisierte Gewalt vermuten.

  • Sie haben die Vermutung oder Sie wissen, dass ein Kind oder ein/e Jugendliche/er von sexualisierter Gewalt betroffen ist.

  • Sie haben Anhaltspunkte, die Sie nicht einschätzen können.
  • Sie haben ein komisches Gefühl, weil Sie etwas beobachtet haben und wünschen sich eine Beratung.

Ruhe bewahren!

Handeln Sie nicht übereilt, aber nehmen Sie Ihre eigenen Irritationen und Sorgen ernst.

Melden sie sich gerne bei der FachstelleSchutz. Hier können sie eine Fachberatung bekommen.

Kontakt

FachstelleSchutz vor sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend 
Caritasverband für Ahlen, Drensteinfurt und Sendenhorst e.V.

Tel. 02382 893136
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Was tun, wenn ein Kind oder Jugendliche*/er* von sexualisierter Gewalt berichtet?

  • Glauben Sie dem Kind oder dem/der Jugendlichen
  • Zeigen Sie Verständnis und betonen Sie, wie gut es ist, dass er*/sie* sich Ihnen anvertraut hat.
  • Versprechen Sie bei einer konkreten Äußerung nicht, dieses Geheimnis für sich behalten.
  • Erklären Sie, dass Sie sich jetzt Beratung holen, um zu überlegen wie man ihr*/ihm* am besten helfen kann.
  • Kündigen Sie an, dass Sie sich melden und mitteilen, wie Sie nun gemeinsam vorgehen wollen. Es ist für Betroffene wichtig, das Gefühl von Kontrolle und Transparenz zu behalten.

Was dann?

Angebote im Kreis Warendorf finden

Beratung und Unterstützung suchen

Wenn Fachkräfte von sexualisierter Gewalt erfahren, löst das oft das Gefühl von Handlungsdruck aus. Jedoch kann übereiltes Handeln dem Hilfeprozess schaden.

Holen Sie sich Unterstützung. Bleiben Sie mit der Situation und Ihrem Wissen nicht allein. Beziehen Sie Ihre Leitung mit ein und wenden Sie sich an eine spezialisierte Fachberatungsstelle.

Sollten wir zusammen die Gefahr einer Kindeswohlgefährdung feststellen, sind unsere Fachkräfte auch als Insoweit-erfahrene-Fachkräfte  (§8a/b Beratung SGBVIII) ausgebildet.

Wir können Ihnen Hinweise zur Dokumentation geben und überlegen gemeinsam, welche Hilfe die Betroffenen brauchen.

Professionellen Rat annehmen / Fachberatung nutzen

Mit Bedacht und planvoll agieren

Die Mitarbeiter*innen der FachstelleSchutz helfen Ihnen bei der Einschätzung der Situation.

Sie entwickeln mit Ihnen ein planvolles Vorgehen, um den Kinderschutz langfristig zu sichern.

Eine vorschnell geäußerte Vermutung oder Information tatverdächtiger Personen kann dazu führen, dass Einfluss auf das Kind/den Jugendlichen genommen wird.

Wir besprechen mit Ihnen, wer zu welchem Zeitpunkt einbezogen werden sollte.

Wichtig

Es sollte im Vorfeld überlegt sein, wie Unterstützung und Schutz für alle Beteiligten möglich sind.

Unsere Fachkräfte beraten Sie auch kurzfristig dazu.

Eltern umsichtig informieren

Die Information von Eltern muss sehr gut vorbereitet sein. Auch sie können bei der Offenlegung sehr emotional reagieren, was für betroffene Kinder und Jugendliche zusätzlich belastend sein kann.

Niemand ist zu einer Strafanzeige verpflichtet

Niemand ist zu einer Strafanzeige verpflichtet. Es ist darauf zu achten der Entscheidung Gewaltbetroffener nicht vorzugreifen. Sie sollten die Entscheidung über eine Strafanzeigenerstattung gut informiert treffen. Dabei kann die Fachberatung unterstützen.

Wichtig: Polizeibeamte unterliegen dem Strafermittlungszwang. Sie müssen ermitteln, sobald ihnen von einer möglichen Straftat berichtet wird – auch wenn die berichtende Person dieses nicht wünscht.

Wir unterstützen Sie!

Rufen Sie uns an, damit wir Ihre Fragen klären können.

Tel. 02382 - 89 31 36

Sie erreichen uns Mo.-Do. von 09:00-16:00 Uhr, Fr. 09:00-12:00 Uhr.
Sprechen Sie bitte auch auf unsere Mailbox. Wir rufen auf Wunsch zeitnah zurück